Produkte aus Hanf, wie beispielsweise Hanfprodukte, die den Wirkstoff CBD beinhalten, vor allem CBD Öl, erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit. Doch wie verhält es sich aktuell mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für CBD-Lebensmittel, und welche Rolle spielt die Novel Food Verordnung dabei? In diesem Artikel erhalten Sie eine umfassende Übersicht darüber, was neuartige Lebensmittel sind und wie Cannabidiol damit in Verbindung steht.
Was versteht man unter der Novel Food Verordnung?
Der Begriff Novel Food bezieht sich auf neuartige Nahrungsmittel. Hierunter fallen alle Nahrungsmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Maße für den menschlichen Konsum verwendet oder konsumiert wurden und die in einer der in dieser Verordnung definierten Lebensmittelkategorien eingeordnet werden können. Dazu zählen beispielsweise Produkte, die folgende Bestandteile enthalten:
- Mikroben, Pilze oder Algen
- Pflanzen oder Pflanzenteile
- Tierprodukte oder deren Bestandteile
- Technisch erzeugte Nanomaterialien
Zudem sind hinsichtlich der CBD Herstellung auch neue Extraktionsverfahren, wie die CO2-Extraktion, meldepflichtig.
Genehmigung von innovativen Lebensmitteln
Marken, die innovative Lebensmittel auf den Markt bringen wollen, sind verpflichtet, einen Zulassungsantrag gemäß Artikel 10 der Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283 bei der Europäischen Kommission einzureichen. Gemäß dieser Verordnung dürfen neuartige Lebensmittel als solche vermarktet oder in und auf Lebensmitteln verwendet werden und werden in die sogenannte Unionsliste aufgenommen.
Die Liste wird von der EU-Kommission erstellt und regelmäßig aktualisiert. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines neuartigen Lebensmittels und dessen Aufnahme in die Unionsliste ist, dass das Lebensmittel auf Basis der vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse kein Gesundheitsrisiko für den Menschen darstellt.
CBD-Produkte und die Novel-Food-Richtlinie
Während Hanfsamen und daraus hergestelltes Hanfsamenöl aus der Hanfpflanze Cannabis sativa L. bereits lange als Lebensmittel genutzt werden, konnte die CBD Anwendung sowie die Verwendung weiterer Cannabinoide, wie CBG, CBC, CBN, usw., vor dem 15.05.1997 in relevanten Mengen nicht nachgewiesen werden. Daher gelten sowohl aus der Hanfpflanze stammendes CBD als auch synthetisch erzeugtes CBD in Lebensmitteln, insbesondere in Nahrungsergänzungsmitteln, die Cannabidiol als Inhaltsstoff enthalten, gemäß derzeit gültigem EU-Recht als neuartig (Novel-Food-Verordnung, VO (EU) 2015/2283).

Vor der Zulassung neuartiger Lebensmittel muss jedoch stets die Sicherheit für den menschlichen Konsum gewährleistet werden. Es liegen bereits zahlreiche Zulassungsanträge für CBD vor, jedoch wurde die Genehmigung in der Vergangenheit häufig verschoben. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2020 (Aktenzeichen C-663/18) wurde entschieden, dass CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen ist. Darüber hinaus kamen die Richter zu dem Schluss, dass gegenwärtig keine gesundheitlichen Bedenken beim Konsum von CBD zu erwarten sind. Dies lässt unter diesen Gesichtspunkten einer Zulassung als Lebensmittel gemäß der Novel-Food-Verordnung nichts mehr im Wege stehen. Die aktuell laufenden Anträge auf neuartige Lebensmittel können hier eingesehen werden.
Hinweis: CBD ist in Deutschland legal, solange der THC-Gehalt 0,3 % nicht übersteigt.